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Hausordnung

 

(zuletzt geändert am 29. Oktober 2007)


Die Begegnungsstätte für Ältere „Ochsenhauser Hof“ ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Biberach.

Die wirtschaftliche Trägerschaft hat der Hospital Biberach übernommen.

Die Begegnungsstätte wird in Selbstverwaltung durch ein Kuratorium betrieben. Verantwortliche Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen sorgen für die Gestaltung und Bewirtschaftung dieses schönen, alten Hauses, das den älteren Biberacher Bürgern im Oktober 1978 zur Verfügung gestellt wurde.

Das Haus soll eine Beratungs-, Informations- und Bildungsstätte sein und der Geselligkeit dienen.
Das Haus steht allen älteren Einwohnern der Stadt Biberach offen (in der Regel ab 55 Jahre). Der Ochsenhauser Hof ist von Montag bis Freitag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist der Ochsenhauser Hof am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr für Veranstaltungen in Absprache mit dem Kuratorium geöffnet.

Es werden verschiedene Getränke angeboten mit Ausnahme von Spirituosen.

Eigene Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.

In allen Räumen darf nicht geraucht werden.

Haustiere dürfen in den Ochsenhauser Hof nicht mitgebracht werden.

Die Benutzung der Maschinen in den Werkräumen ist aus Unfallschutzgründen nur unter fachkundiger Aufsicht und Anleitung erlaubt.

Für die Garderobe kann keine Haftung übernommen werden.

Der/die verantwortliche Mitarbeiter/in ist verantwortlich für den Tagesbetrieb; er/sie übt das Hausrecht aus.

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